Zentrale Stelle Verpackungsregister – Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz

Die BStBK hat gemeinsam mit der WPK verschiedene Gespräche mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geführt. Die ZSVR hat der BStBK und der WPK – wie in diesen Gesprächen vereinbart – den in der Anlage beigefügten Beitrag „Die Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – Praxiserfahrungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister“ zur Verfügung gestellt. Die Hinweise der BStBK und der WPK sind in diese Veröffentlichung eingeflossen.

Ziel ist es, die Qualität der Prüfberichte der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu verbessern. Die BStBK hatte deshalb gemeinsam mit der WPK und dem IDW ihre Unterstützung und die Kommunikation aufgetretener Probleme in den Berufsstand angeboten.

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 26. April 2024.